Kann ich Kurse als Bildungsurlaub anrechnen lassen?
Alle Veranstaltungen am Weiterbildungszentrum im Bereich Beruflichen Bildung sind für Beschäftigte im Land Berlin automatisch nach § 10 (5) BiZeitG als Bildungszeit (bis 2021 „Bildungsurlaub”) anerkannt.
In anderen Bundesländern ist Bildungsurlaub durch die jeweiligen Landesgesetze geregelt. Was im einen Land gilt, muss im Nachbarland nicht auch gelten. Unter anderem auf dem Portal Bildungsurlaub.de finden Sie Informationen, Tipps und praktische Hilfen geordnet nach Bundesländern.