Springe direkt zu Inhalt

28. Kann mich ein Freund / eine Freundin oder meine Familie in Berlin besuchen und mit mir zusammen wohnen?

studierendenWERK und Studentendorf

Alle Unterkünfte, die wir hier vermitteln, sind ausschließlich auf jeweils eine Person ausgerichtet und entsprechend nur mit einem Einzelbett ausgestattet. Weil das Bad und die Küche gemeinschaftlich genutzt werden ist jede (auch teilweise) Gebrauchsüberlassung der Mietsachen an Dritten ohne vorherige Zustimmung der Vermietenden Partei untersagt. Hierunter fällt insbesondere auch die nicht nur kurzfristige Aufnahme von Familienangehörigen (Ehepartner, Partner, Kinder). Bitte wenden Sie sich im Zweifelsfall vorher an die jeweilige Verwaltung.