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Welche Publikationen werden in der Universitätsbibliografie nachgewiesen?

Die Universitätsbibliografie verzeichnet Aufsätze in Zeitschriften und Zeitungen, Monografien einschließlich der innerhalb und außerhalb des Buchhandels publizierten FU-Dissertationen*, Beiträge in Sammelwerken, Kongressschriften inklusive der publizierten Abstracts, 'graue' Literatur (z.B. Working Papers von Institutionen), Patentanmeldungen und Rezensionen. Auch die Herausgabe von Sammelwerken, Zeitschriften und Serien werden in der Universitätsbibliografie nachgewiesen sowie eigene Fernseh- und Rundfunkbeiträge, sofern es sich nicht um reine Interviews handelt.

*FU-Dissertationen sollen grundsätzlich nicht in SEP eingetragen werden, sie werden aus der Hochschulschriftenstelle automatisch für die Universitätsbibliografie übernommen