Rechtliche Grundlagen der Freien Universität Berlin
Hier finden Sie Informationen zu den rechtlichen Grundlagen für Studieninteressierte und Studierende mit Beeinträchtigungen der Freien Universität Berlin.
Informationen für Studienbewerber*innen:
Studieninteressierte mit langfristigen körperlichen, seelischen, geistigen oder Sinnesbeeinträchtigungen, die sich auf einen zulassungsbeschränkten Studienplatz an der Freien Universität Berlin bewerben möchten, können bei der Bewerbung einen Härtefallantrag stellen.
In der Satzung der Studienangelegenheiten §4, Abs. 6 ist geregelt, dass wenn Studienbewerber*innen
„wegen einer Behinderung (…) oder wegen einer länger andauernden oder ständigen gesundheitlichen Beeinträchtigung (…) gegenüber anderen Studienbewerberinnen und Studienbewerbern in besonderer Weise benachteiligt wird, so kann die für das Auswahlverfahren zuständige Stelle einen geeigneten Ausgleich gewähren.“
Weitere Informationen zu Sonderanträgen befinden sich hier und auf der Homepage der Bewerbung und Zulassung
Informationen für Studierende:
Vorabbuchung für platzbeschränkte Kurse:
Die Vorabquote hat das Ziel Studierenden mit Beeinträchtigungen oder besonderen familiären Umständen den Zugang zu platzbeschränkten Lehrveranstaltungen zu erleichtern. Dementsprechend werden diesen Studierenden 10% der Plätze nach §11 der Satzung für Studienangelegenheiten vorbehalten. Dazu gehören u.a. „Studentinnen und Studenten, die durch ein ärztliches Zeugnis, eine Behinderung im Sinne von § 2 Abs. 1 SGB IX oder eine länger andauernde oder ständige gesundheitliche Beeinträchtigung glaubhaft machen“.
Nachteilsausgleich:
Als Nachteilsausgleich bei Studienleistungen und Prüfungen kommen für Studierende mit Beeinträchtigungen oder chronischen Erkrankungen je nach Art ihrer Beeinträchtigung z.B. Verlängerungen der Bearbeitungszeit oder –frist, zusätzliche Pausen oder die Verwendung technischer Hilfsmittel in Frage. Die Rahmenstudien- und Prüfungsordnung der Freien Universität (RSPO) bestimmt dazu in §11:
Macht eine Studentin oder ein Student durch ein ärztliches Zeugnis glaubhaft, dass sie oder er wegen Behinderungen (…) oder wegen länger andauernden oder ständigen gesundheitlichen Beeinträchtigungen nicht in der Lage ist, eine Leistung ganz oder teilweise in der vorgesehenen Form oder innerhalb der vorgesehenen Zeit abzulegen, hat die oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses der Studentin oder dem Studenten zu gestatten, gleichwertige Leistungen in einer anderen Form, zu einem anderen Prüfungszeitpunkt oder in einer verlängerten Bearbeitungszeit zu erbringen.
Die Anpassung der Prüfungsbedingungen muss beim zuständigen Prüfungsbüro beantragt werden. Die Beratungsstelle für Studierende mit Beeinträchtigungen berät bei der Antragsstellung und erarbeitet ggf. einen Vorschlag für den modifizierten Ablauf der Prüfungen unter Wahrung der inhaltlichen Gleichwertigkeit.
Beurlaubungen:
Für Semester, in denen man krankheitsbedingt nicht in der Lage ist zu studieren, sollte man ggf. ein Urlaubssemester beantragen.
„Wer (…) an einem ordnungsgemäßen Studium gehindert ist, kann sich beurlauben lassen“. Eine Beurlaubung kann nach §14 der Satzung für Studienangelegenheiten u.a. „wegen einer länger andauernden oder ständigen gesundheitlichen Beeinträchtigung“ beantragt werden.
In der Regel ist es nicht möglich sich für mehr als zwei aufeinanderfolgende Semester oder für das erste Fachsemester beurlauben zu lassen. Das beurlaubte Semester wird nicht als Fachsemester, aber als Hochschulsemester angerechnet.
Bei der Studierendenverwaltung einzureichende Unterlagen:
- Vorlage eines ärztlichen Attestes
- Antrag
Teilzeitstudium:
Neben einer Beurlaubung ist es möglich ein Teilzeitstudium zu beantragen, „wenn eine Behinderung (…) oder eine länger andauernde oder ständige gesundheitliche Beeinträchtigung ein Teilzeitstudium erforderlich macht“ (Satzung für Studienangelegenheiten §9, Abs.2). Der Antrag ist ebenfalls bei der Studierendenverwaltung über den Self-Service zu stellen. Die Vorlage eines Attests ist nicht mehr notwendig. Teilzeitstudium • Studium • Freie Universität Berlin (fu-berlin.de)