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Wie erfolgt der Antrag auf einen Nachteilsausgleich?

Der konkrete Antrag wird beim zuständigen Prüfungsbüro gestellt. Dies kann in den meisten Fällen formlos per E-Mail erfolgen. Einige Fachbereiche haben Vorlagen zur Verfügung gestellt. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses entscheidet über den Antrag. Stellen Sie den Antrag deshalb rechtzeitig vor Ihren Prüfungen (ca. 4-6 Wochen vorher).

In den einzelnen Fachbereichen bestehen unterschiedliche Regelungen wie lange der Bescheid Gültigkeit hat. Informieren Sie sich entspechend, ob Sie jedes Semester einen neuen Antrag stellen müssen und welche Unterlagen mit eingereicht werden sollen.

Bei Staatsprüfungen (Rechtswissenschaft, Veterinärmedizin, Pharmazie) erfolgt die Beantragung über das zuständige Landesprüfungsamt. In der Regel ist hier ein amtsärztliches Attest notwendig.