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Wie erfolgt der Antrag auf einen Nachteilsausgleich?

Der konkrete Antrag wird beim zuständigen Prüfungsbüro gestellt. Dies kann in den meisten Fällen formlos per E-Mail erfolgen. Einige Fachbereiche haben Vorlagen zur Verfügung gestellt. Der/Die Vorsitzende des Prüfungsausschusses entscheidet über den Antrag. Stellen Sie den Antrag deshalb rechtzeitig vor Ihren Prüfungen (ca. 4-6 Wochen vorher). Bitte beachten Sie dabei zusätzlich die Vorlaufzeit der Terminvergabe in der Beratungsstelle, was ebenfalls bis zu 4-5 Wochen dauern kann. Weiterhin sollten Sie fachbereichsspezifische (zeitliche) Regelungen beachten!

Dem Antrag ist das fachärztliche oder psychotherapeutische Attest beizufügen. Das Empfehlungsschreiben der Beratungsstelle allein ist für die Antragsprüfung nicht ausreichend.

In den einzelnen Fachbereichen bestehen unterschiedliche Regelungen wie lange der Bescheid Gültigkeit hat. Informieren Sie sich entspechend, ob Sie jedes Semester einen neuen Antrag stellen müssen oder ob es ausreicht semesterweise die konkreten Prüfungen mitzuteilen bzw. welche Unterlagen mit eingereicht werden sollen.

Bei Staatsprüfungen (Rechtswissenschaft, Veterinärmedizin, Pharmazie) erfolgt die Beantragung über das zuständige Landesprüfungsamt. In der Regel ist hier ein amtsärztliches Attest notwendig.