Was benötige ich für einen Antrag?
Voraussetzung für eine Beantragung von Nachteilsausgleichen ist der Nachweis der vorliegenden Beeinträchtigung. Dazu ist ein aktuelles fachärztliches oder psychotherapeutisches Attest notwendig, dass die Folgen der bestehenden Beeinträchtigungen beschreibt und möglichst nachteilsausgleichende Regelungen empfiehlt. Zudem ist eine Stellungnahme der Beratungsstelle mit Empfehlungen zu nachteilsausgleichenden Maßnahmen hilfreich. In einem Beratungsgespräch können die verschiedenen Unterstützungsmöglichkeiten besprochen werden.