Brief
News vom 04.05.2022
Liebe Kolleg*innen, sehr geehrte Damen und Herren,
nach langer Zeit meldet sich die Schwerbehindertenvertretung – Bereich Dahlem wieder einmal mit einer kleinen Email.
Die Themen sind:
1) Die Schwerbehindertenvertretung ist umgezogen
2) Gender-Sternchen
3) Dampferfahrt der Hauptschwerbehindertenvertretung des Landes Berlin
4) JAV-Wahl, GPR-Wahlen, SBV-Wahlen
5) Barrierefreiheit an der FU Berlin
6) Einladungspflicht zu Vorstellungsgesprächen
7) Tempo machen für Inklusion
1) Die Schwerbehindertenvertretung ist umgezogen
Die Schwerbehindertenvertretung - Bereich Dahlem ist im Sommer 2021 umgezogen. Wir sind nicht mehr im Haus der Personalstelle zu finden sondern in der Thielallee 38, im Raum 309 (2. OG). Die Telefonnummer und die Email-Adresse haben sich nicht geändert.
2) Genderzeichen – ein Thema für sich
Gendern mit allen möglichen Sonderzeichen ist momentan sehr populär aber es stellt sich die Frage, wie barrierefrei sind die ganzen Genderzeichen. Für blinde und sehbehinderte Menschen sind Genderzeichen in keiner Weise barrierefrei nutzbar. Reader können meist auch nicht mit diesen "Sonderzeichen" umgehen, wobei der Doppelpunkt wohl dafür noch am besten geeignet zu sein scheint. Es ist aber davon auszugehen, dass Doppelpunkt und auch der oft verwendete Unterstrich für sehbehinderte Menschen, die z.B. keinen Reader benutzen, schlechter erkennbar sind als das Sternchen (*). Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverein (DBSV) empfiehlt grundsätzlich auf Genderzeichen zu verzichten. Wenn das nicht geht, dann empfiehlt der DBSV das Sternchen (*) zu verwenden, weil es laut Veröffentlichungen des Deutschen Rechtschreibrates die am häufigsten verwendete Kurzform ist und so dem Wunsch nach einem Konsenszeichen am nächsten kommt. Aus diesem Grund werde ich, soweit es nicht anders geht, bis auf weiteres das Sternchen verwenden.
Mehr Informationen finden Sie zum Beispiel hier: https://www.dbsv.org/gendern.html#erlaeuterungen
2) Dampferfahrt der Hauptschwerbehindertenvertretung (HSBV) des Landes Berlin
Im Jahr 2020 sollte die Dampferfahrt einen Tag vor Christi Himmelfahrt stattfinden aber die Covid-19-Pandemie hat dem letztendlich einen Strich durch die Rechnung gemacht.
Leider gab es bereits im Rahmen der Vorbereitungen der Dampferfahrt 2020 durch die Hauptschwerbehindertenvertretung des Landes Berlin die Entscheidung nur noch die schwerbehinderten Beschäftigten des Landes Berlin (sicherlich mit bestimmten Ausnahmen) die Teilnahme an der Dampferfahrt zu ermöglichen. Die Beschäftigten mit Schwerbehinderung der anderen öffentlichen Betriebe können bestenfalls auf Restkontingente zurückgreifen. Somit werden die zukünftigen Dampferfahrten, sofern sie wieder stattfinden sollten, in Zukunft nur noch für die schwerbehinderten Beschäftigten des Landes Berlin durchgeführt. Es wird in Zukunft keine Einladungen zu der Dampferfahrt für die Beschäftigten mit Schwerbehinderung der FU Berlin mehr geben. Diese wichtige Information wurde mir übrigens im Februar 2020 erst auf gezielte Nachfrage mitgeteilt.
3) Wahl zu Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV), Wahlen zum Gesamtpersonalrat (GPR), Wahlen zu den Schwerbehindertenvertretungen (SBV)
Die Wahl zur Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) an der FU Berlin ist in die heiße Phase eingetreten. Zur Wahl der JAV haben nur die Auszubildenden der FU Berlin das aktive Wahlrecht. Es haben sich sieben wahlberechtigte Beschäftigte der FU Berlin für die Wahl zur Jugend- und Auszubildendenvertretung aufstellen lassen. Die entsprechenden Informationen wurden vom zuständigen Wahlvorstand kommuniziert und sollten an den schwarzen Brettern aushängen. Für weitere Fragen könne Sie den Wahlvorstand für die JAV-Wahl 2022, die Jugend- und Auszubildendenvertretung, den Personalrat Dahlem, die Schwerbehindertenvertretung Dahlem und den Gesamtpersonalrat kontaktieren.
Auch der Gesamtpersonalrat (GPR) der FU Berlin muss dieses Jahr neu gewählt werden. Die Wahlen zum Gesamtpersonalrat sind leider notwendig geworden, weil die Mitglieder der Liste 2 „Eure Liste“ vollständig zurückgetreten sind. Somit muss gemäß § 24 Abs. 1 Satz 2 Personalvertretungsgesetz Berlin der Gesamtpersonalrat neu gewählt werden.
Wenn Sie Interesse an der Arbeit im Gesamtpersonalrat haben, dann ist das die Gelegenheit zu kandidieren (allein oder über eine Gewerkschaft). Die Frist zur Kandidatur läuft noch bis zum 09. Mai 2022. Hierzu ist die Wahlbekanntmachung des Gesamtwahlvorstands für die GPR-Wahl 2022 zu beachten. Die Gewerkschaften, die Personalräte, die Schwerbehindertenvertretungen und auch die inzwischen konstituierten Wahlvorstände werden Sie gerne über die Voraussetzungen und den Stand der Dinge informieren.
Im Herbst 2022 werden außerdem die Schwerbehindertenvertretungen (SBV) bundesweit neu gewählt. An der FU Berlin betrifft das die Schwerbehindertenvertretung Dahlem und die Schwerbehindertenvertretung der ZE BGBM.
Nach den Sommerferien werde ich für Dahlem den Wahlvorstand bestellen damit dieser dann rechtzeitig die Arbeit aufnehmen kann. Bei der ZE BGBM läuft das mit der Wahl ein wenig anders.
Ich werde mich erneut zur Wahl stellen und ich gehe davon aus, dass auch einige meiner Vertreter*innen sich erneut zur Wahl stellen. Außerdem gibt es 1-2 Beschäftigte der FU, die auch schon ihr Interesse angemeldet haben. Nichtsdestotrotz können Sie natürlich auch für die Schwerbehindertenvertretung oder der Stellvertretung kandidieren. Das wird aber erst ab Herbst aktuell. Ich werde Sie über die weiteren Vorgänge auf dem Laufenden halten. Ab Herbst wird dann der zuständige Wahlvorstand alle Beschäftigten und insbesondere die wahlberechtigten Beschäftigten der FU Berlin informieren.
Bei allen drei Wahlen wäre es schon, wenn Sie, soweit sie jeweils wahlberechtigt sind, aktiv daran teilnehmen und auf jeden Fall zu Wahl gehen.
4) Barrierefreiheit an der FU Berlin
Die FU Berlin ist bekanntlich recht groß und man bekommt als Schwerbehindertenvertreter auch nicht immer alles mit. Gerade die Probleme, die durch technisch bedingte Ausfälle auftreten (z. B. Aufzugausfall, defekte Türöffner, gesperrte barrierearme Toiletten) kommen bei mir oft nicht wirklich zeitnah an. Von zugestellten barrierearmen Toiletten will ich gar nicht erst reden und bei den Bauvorhaben an der FU ist es auch nicht so einfach Kenntnis darüber zu erhalten. Somit bleibt das Thema Barrierefreiheit weiterhin ein großes Thema an der Freien Universität.
Sicherlich gibt es noch viele andere größere und kleinere Barrieren, die es an der FU Berlin gibt. Wenn Ihnen etwas auffällt oder Sie durch Barrieren an der FU eingeschränkt werden, dann schreiben Sie mir bitte (schwbvda@zedat.fu-berlin.de).
6) Einladungspflicht zu Vorstellungsgesprächen
Es ist nie verkehrt mal wieder darauf hinzuweisen.
§165 Satz 3 Sozialgesetzbuch IX (SGB IX): Haben schwerbehinderte Menschen sich um einen solchen Arbeitsplatz beworben … werden sie zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen.
Dieser Paragraph ist grundsätzlich einzuhalten.
Bei einem mehrstufigen Einstellungsverfahren sind Personen mit Schwerbehinderung und Schwerbehinderten gleichgestellte Personen, die sich auf eine Stelle bewerben, in allen Stufen des Bewerbungsverfahrens zu berücksichtigen (BAG Urteil v. 27.08.2020 - 8 AZR 45/19). D. h. sie müssen zu allen Stufen eingeladen werden.
§165 Satz 4 SGB IX: Eine Einladung ist entbehrlich, wenn die fachliche Eignung offensichtlich fehlt.
Dieser Paragraph sollte nur selten angewendet werden und nur dann, wenn die fachliche Eignung wirklich offensichtlich fehlt. Diese möglicherweise fehlende fachliche Eignung orientiert sich vor allem an den Einstellungsvoraussetzungen im Stellenanzeiger der FU. Die zuständige Schwerbehindertenvertretung muss in jedem Fall beteiligt werden und sie sollte dem auch zustimmen.
§164 Abs. 1 Satz 4 SGB IX: Über die Vermittlungsvorschläge und vorliegende Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen haben die Arbeitgeber die Schwerbehindertenvertretung und die in § 176 genannten Vertretungen unmittelbar nach Eingang zu unterrichten.
Die unter §176 aufgeführten Vertretungen sind an der FU Berlin die zuständigen örtlichen Personalräte.
7) Protesttag am 05. Mai 2022: Tempo machen für Inklusion
Am 5. Mai heißt es: „Tempo machen für Inklusion – barrierefrei zum Ziel!“. Zum 30. Mal finden rund um den 5. Mai bundesweit Aktionen zum Europäischen Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen statt.
Auch an der Freien Universität Berlin gibt es im Rahmen des Protesttages am 05. Mai eine Aktion an der sich alle Mitglieder der FU Berlin beteiligen können.
Die Initiative geht von der Beratungsstelle für behinderte und chronisch erkrankte Studierende aus. Es wäre schön, wenn Sie sich daran beteiligen.
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Wir möchten im Rahmen der Aktion zum Protesttag Barrieren an unserem Campus der FU Berlin sichtbar machen, um aktiv an dem Abbau der Barrieren zu arbeiten. Dazu laden wir Sie ganz herzlich ein! Im Aktionszeitraum vom 23.04. - 08.05.2022 können Sie uns die von Ihnen entdeckten Barrieren auf dem Campus mitteilen. Eine Vorlage zum Barriere-Check finden Sie hier auf unserer Webseite: https://www.fu-berlin.de/sites/studium-barrierefrei/aktuelles/news/2022-04.html
Senden Sie uns den Barriere-Check gerne per E-Mail zu oder werfen Sie uns die ausgefüllte Vorlage in den Briefkasten.
E-Mail: beratung-barrierefrei@zuv.fu-berlin.de
Adresse: lltisstr. 1, 14195 Berlin
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Wenn Sie Fragen und Anmerkungen haben, dann melden Sie sich bitte bei mir.
Mit freundlichen Grüßen
André Lefeber