Dienst- und Arbeitsbefreiung bei extremer Wetterlage
Verwaltungsvorschriften über die Inklusion von Menschen mit Behinderung in der Berliner Verwaltung (VV Inklusion behinderter Menschen), Seit dem 01.09.2021 gibt es im Land Berlin eine neue VV Inklusion.
Sie wurde am 17.09.2021 im Amtsblatt Berlin veröffentlicht und ist am 18.09.2021 in Kraft getreten.
Auszug:
5.5 Dienst- und Arbeitsbefreiung bei extremer Wetterlage
An Tagen mit extremen Wetterlagen (zum Beispiel Hitze, Sturm, Kälte, Schnee- oder Eisglätte) soll schwerbehinderten Beschäftigten, denen die jeweilige Wetterlage besondere Erschwernisse verursacht, in erforderlichem Umfang Dienstbefreiung unter Fortzahlung der Bezüge gewährt werden. Die Entscheidung darüber liegt in der jeweiligen Verantwortung der vom Geltungsbereich nach 1.1 erfassten Stellen und ist mit der Schwerbehindertenvertretung zu erörtern.