Teilnahme an der Klimaschutzversammlung am 29.11.2019
News vom 25.11.2019
Liebe Studentische Beschäftigte,
für die Teilnahme an der Klimaversammlung am Freitag 29.11.2019 gelten die gleichen arbeitsrechtlichen Möglicheiten wie für den 20.09.2019. Den studentischen Beschäftigten ist die Teilnahme zu ermöglichen, jedoch gibt es keine Arbeitsbefreiung.
Die Teilnahme an der Veranstaltung soll dadurch gewährt werden, dass – je nach Möglichkeiten eurer jeweiligen Dienstorte – beispielsweise kurzfristig beantragter Urlaub genehmigt oder Überstunden ausgeglichen werden. Wenn es möglich ist könnt ihr eure Arbeitszeit für diese Woche natürlich auch immer noch so legen, dass ihr am Freitag nicht arbeiten müsst oder Minusstunden sammeln.