Prozesssteckbrief
Index 1.00 - Gültig ab: 00.02.2025
von: |
am: |
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Erstellt |
Abteilung Lehr- und Studienangelegenheiten: Bereich Organisationsentwicklung (V OE) |
00.02.2025 |
Geprüft |
Abteilungsleitung Lehr- und Studienangelegenheiten (V), Bereichsleitung Angelegenheiten der Studierenden (V A), Teamleitung Bewerbung und Zu-lassung (V A 1), Studienkolleg: Leitung (IV D), FUB-IT: Infrastruktur – FUDIS |
00.02.2025 |
Freigegeben |
Präsidium (K, VP 3) |
00.02.2025 |
Aktualisiert |
Abteilung Lehr- und Studienangelegenheiten: Bereich Organisationsentwicklung (V OE) |
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Zweck dieses Prozesses ist es, Studienplatzbewerber*innen mit internationalen Bildungsabschlüssen, die für einen Zugang an einer deutschen Hochschule nicht ausreichen, auf die Feststellungsprüfung vorzubereiten und diese durchzuführen. Die Aufnahme am einjährigen Studienkolleg setzt neben einer entsprechenden Vorbildung, hinreichende Deutschkenntnisse sowie das erfolgreiche Bestehen eines Studierfähigkeitstests voraus.
Das Studienkolleg wird in Vollzeit in einem – dem gewünschten Fachstudium zugeordneten – Schwerpunkt (mit medizinischer, wirtschaftswissenschaftlicher, naturwissenschaftlicher oder geistes- und sozialwissenschaftlicher Ausrichtung) absolviert. Es schließt mit einer Feststellungsprüfung (FSP) ab, die nach erfolgreichem Bestehen zur direkten Bewerbung für einen grundständigen Studiengang an einer deutschen Hochschule berechtigt, jedoch keinen Studienplatz garantiert. Die Feststellungsprüfung kann auch ohne vorherigen Besuch des Studienkollegs abgenommen werden (Externen-Feststellungsprüfung). Zudem kann unter bestimmten Voraussetzungen bei einer bereits vorliegenden Feststellungsprüfung der Studienschwerpunkt durch das erfolgreiche Absolvieren einer Ergänzungsprüfung erweitert werden.
- K.04.12.01.FU: Antragsteller*in hat sich für einen Studiengang zum WiSe (Bewerbungsfrist: 15.07.) über den Hochschuldienstleister uni-assist e.V. beworben: Bei Prüfung der Bewerbungsunterlagen wurde festgestellt, dass keine direkte Hochschulzugangsberechtigung (HZB) für den gewünschten Studiengang an der FU Berlin vorliegt, die nachgewiesene Vorbildung jedoch zur Aufnahme am Studienkolleg berechtigt
- K.04.12.02.FU: Antragsteller*in hat nach Zulassung zum Studienkolleg den Platz angenommen und sich befristet immatrikuliert
- K.04.12.03.FU: a) Antragsteller*in wurde nach erfolgreichem Besuch des Studienkollegs für die Feststellungsprüfung zugelassen, b) Antragsteller*in hat sich über den Hochschuldienstleister uni-assist e.V. (Bewerbungsfrist: 15.01.) für eine Externen-Feststellungsprüfung oder Ergänzungsprüfung beworben
- Abteilung Internationales: Studienkolleg der FU Berlin (IV D)
- Abteilung Internationales, Studienkolleg der FU Berlin [IV D]:
» Leitung
» Lehrende / Fachausschuss
» Prüfungsausschuss [PA] / Prüfungsausschuss-Vorsitz
» Sekretariat
- Abteilung Lehr- und Studienangelegenheiten, Bereich Angelegenheiten der Studierenden [V A]: Sachbearbeitung Studienkolleg
- Antragsteller*in (Studienkollegiat*in | Prüfling)
- Partnereinrichtungen: Humboldt-Universität zu Berlin (HU), Charité
- Vertretung der für das Schulwesen zuständigen Senatsverwaltung [SenVerw.]
- anabin: Datenbank zur Bewertung ausländischer Bildungsnachweise hinsichtlich der Gleichwertigkeit zu einem deutschen Bildungsabschluss
- HISinOne: Hochschulsoftware zum Bewerbungs- und Zulassungsverfahren
- My assist: Online-Bewerbungsportal von uni-assist e.V.
- PoMM: Portal für Mitarbeiter*innen und Mitgliedshochschulen des Hochschulserviceanbieters uni-assist e.V.
Übergeordnete Rechtsvorschriften:
- Berliner Hochschulgesetz (BerlHG): Zu Studienkollegs: § 13 BerlHG
Universitätsinterne Rechtsvorschriften und Vorgaben:
- Ordnung über die Ausbildung und Prüfung am Studienkolleg der Freien Universität Berlin (Studienkollegsordnung)
- Satzung für Studienangelegenheiten (SfS), zum Verfahren der Zulassung und Immatrikulation: § 4 Abs. 7
Prozessbeschreibung (intern)
Zum Studienkolleg zulassen und Feststellungsprüfung durchführen
Prozessrelevante Dokumente (intern) und weitere Informationen
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- Rechtsvorschriften des Landes Berlin für den Bereich Wissenschaft und Hochschulen
- Universitätsinterne Rechtsvorschriften
- Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Studienkollegs FU Berlin