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Über das DoSV für grundständige Studiengänge zulassen (K.04.04.FU)

Prozesssteckbrief

Index 1.00  -  Gültig ab: 03.02.2025

Studium und Lehre - Freie Universität Berlin

 

von:

am:

Erstellt

Abteilung Lehr- und Studienangelegenheiten: Bereich Organisationsentwicklung (V OE)

01.08.2024

Geprüft

Abteilungsleitung Lehr- und Studienangelegenheiten (V), Bereichsleitung Angelegenheiten der Studierenden (V A), Teamleitung Bewerbung und Zulassung (V A 1), FUB-IT: Infrastruktur – FUDIS

06.01.2025

Freigegeben

Präsidium (K, VP 3)

03.02.2025

Aktualisiert

Abteilung Lehr- und Studienangelegenheiten: Bereich Organisationsentwicklung (V OE)

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Zweck dieses Prozesses ist es, Studienplätze zulassungsbeschränkter Studiengänge mit Unterstützung des Hochschuldienstleisters Hochschulstart im Dialogorientierten Serviceverfahren (DoSV) zu vergeben. Die Bewerberauswahl erfolgt an der Freien Universität Berlin gemäß den gesetzlichen und universitätsinternen Vorgaben nach Haupt- und Vorabquoten und berücksichtigt ggf. – durch die Möglichkeit eines Zusatzantrages zur Verbesserung der Zulassungschancen – besondere Lebensumstände und Bewerberbiographien. Hochschulstart koordiniert innerhalb eines zeitlich definierten Rahmens die Vergabe und Annahmen der Zulassungsangebote aller am DoSV beteiligten Hochschulen. Bewerbende können ihre Bewerbungen an mehreren Hochschulen priorisieren und durch Einsicht in die Ranglisten ihre Zulassungschancen auf ihre Studienwünsche einschätzen. Die über das DoSV angebotenen Studienplätze sollen durch die Vermeidung von Mehrfachzulassungen zügig und unter Ausschöpfung der verfügbaren Kapazitäten besetzt werden.

  • Studieninteressierte*r möchte sich für einen grundständigen Studiengang bewerben, dessen Vergabe zum ersten Fachsemester über das DoSV koordiniert wird
  • Abteilung Lehr- und Studienangelegenheiten, Bereich Angelegenheiten der Studierenden – Team Bewerbung und Zulassung [V A 1]:

»  Sachbearbeitung
»  Teamleitung
»  Zulassungsadministration

  • Antragsteller*in
  • Stiftung für Hochschulzulassung (Hochschulstart)
  • DoSV: Bewerbungsportal für das Dialogorientierte Serviceverfahren von Hochschulstart
  • HISinOne: Hochschulsoftware zum Bewerbungs- und Zulassungsverfahren
  • Hochschulkompass: bundesweites Internetportal für Studienangebote deutscher, staatlicher bzw. staatlich anerkannter Hochschulen

Übergeordnete Rechtsvorschriften:

  • Berliner Hochschulgesetz (BerlHG):
»  Zur allgemeinen Studienberechtigung: § 10 BerlHG
»  Zum Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte: § 11 BerlHG
  • Berliner Hochschulzulassungsgesetz (BerlHZG), Regelung der Studienplatzvergabe (Quoten) in zulassungsbeschränkten Studiengängen, insbesondere:

»  Zur bevorzugten Zulassung aufgrund eines früheren Zulassungsanspruchs: § 7 BerlHZG
»  Zu den Vorabquoten: § 10 BerlHZG
»  Zu den Hauptquoten: § 11 BerlHZG

  • Hochschulzulassungsverordnung (BerlHZVO), Regelungen zu den Vergabeverfahren, insbesondere:

»  Zur Ranglistenbildung: § 8 BerlHZVO
»  Zu bevorzugter Zulassung aufgrund eines früheren Zulassungsanspruchs: § 10 BerlHZVO
»  Zu Zweitstudienbewerber*innen: § 11 BerlHZVO
»  Zur Auswahl nach HZB-Note: § 12 BerlHZVO
»  Zur Auswahl nach Wartezeit: § 14 BerlHZVO
»  Zu Härtefällen: § 15 BerlHZVO
»  Zu staatenlosen Bewerber*innen und Bewerber*innen aus dem Nicht-EU-Ausland:
    § 17 BerlHZVO
»  Zum Dialogorientierten Serviceverfahren: § 18 BerlHZVO

Universitätsinterne Rechtsvorschriften und Vorgaben:

  • Zulassungsordnung (ZulO) der FU Berlin: Angabe der verfügbaren Kapazitäten für die einzelnen Studienangebote sowie möglicher Zulassungsbeschränkungen jeweils für Sommersemester (SoSe) bzw. Wintersemester (WisSe)
  • Zugangssatzung der FU Berlin (ZS): allgemeine Zugangsvoraussetzungen sowie spezifische Zugangsregelungen für beruflich Qualifizierte und für Bewerbungen zu einem ersten bzw. weiteren berufsqualifizierenden Hochschulabschluss
  • Zugangssatzungen für Studiengänge (ZugS) der Fachbereiche und Zentralinstitute: Festlegung der studiengangsspezifischen Ausgestaltung der Zugangsvoraussetzungen und Auswahlkriterien
  • Satzung für Studienangelegenheiten (SfS): Regelungen zum Verfahren der Zulassung und Immatrikulation