In der EU-Richtlinie 2010/63/EU zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere ist der Umgang mit Versuchstieren auf rund 80 Seiten in 65 Artikeln juristisch definiert.
Lesen Sie weiterWas macht man eigentlich als "oberste Tierschützerin" der Freien Universität?
Lesen Sie weiterTierversuche dürfen demnach nur durchgeführt werden, wenn keine vergleichbar verlässliche Alternativmethode zur Verfügung steht.
Lesen Sie weiterVom Ende eines Tierversuchs. Was passiert tatsächlich mit den tierischen Probanden nach dem Versuch?
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