Auf welcher gesetzlichen Grundlage findet die Befragung statt?
Grundlage für die Befragung der Studierenden bilden § 6 Abs. 1 Nr. 4 sowie § 8a des Berliner Hochschulgesetzes.
Die Evaluationsprozesse der Arbeitsstelle Lehr- und Studienqualität wurden mit der/dem Datenschutzbeauftragten der Freien Universität Berlin abgestimmt. Alle mit der Durchführung der Evaluationsverfahren befassten Personen sind zur Einhaltung der Datenschutzbestimmungen, insbesondere gemäß dem Berliner Hochschulgesetz (BerlHG), dem Berliner Datenschutzgesetz (BlnDSG), der Datenschutzsatzung der Freien Universität Berlin und weiteren internen Regelungen der Freien Universität Berlin verpflichtet.