Berliner Kopftuchverbot für Lehrerinnen ist diskriminierend! - Urteil des Bundesarbeitsgerichts bleibt aber bis auf Weiteres ohne Folgen für Bewerberinnen
Sabine Berghahn – 2020
Abstract: Das sogenannte Berliner Neutralitätsgesetz sieht ein Verbot sichtbarer religiös-weltanschaulicher Symbole oder auffallender Kleidungsstücke vor. Es ist nach 2015 nicht verändert worden, obwohl der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden hat, dass Lehrerinnen mit Kopftuch grundsätzlich unterrichten dürfen. Für ein Kopftuchverbot ist demnach - wie vor dem Kopftuchurteil des Zweiten Senats von 2003 - eine konkrete Gefahr für die staatliche Neutralität oder den Schulfrieden erforderlich, die in der Regel von der Lehrkraft ausgehen muss. Das Land Berlin, vor allem in Gestalt des Regierenden Bürgermeisters und der Bildungssenatorin, weigern sich jedoch bisher, das Neutralitätsgesetz anzupassen, der grüne Justizsenator forderte dies bisher vergeblich. Nunmehr hat auch das Bundesarbeitsgericht im Sinne einer Bewerberin entschieden, dennoch scheint die Blockadehaltung Berlins weiterzugehen. Dies ist umso seltsamer, als der Justizsenator und der Kammergerichtspräsident das Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen gelockert haben. Der Beitrag stellt die Entwicklung des Kopftuchstreits dar und plädiert für eine Veränderung des sog. Neutralitätsgesetzes von Berlin.
2020