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Neue Entwicklungen zur Bekämpfung des Menschenhandels auf Ebene der Europäischen Union - Richtlinie 2011/36/EU vom 5. April 2011

Carolin Rama – 2013

„Menschenhandel ist verboten.“ Artikel 5 Absatz 3 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union – (2000) „Niemand darf in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden. Niemand darf gezwungen werden, Zwangs- oder Pflichtarbeit zu verrichten.“ Artikel 4 Absatz 1 & 2 der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten – (1950) „Niemand darf in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden; Sklaverei und Sklavenhandel in allen ihren Formen sind verboten.“ Artikel 4 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der UN-Generalversammlung – (1948) Grundrechte gelten für jeden Menschen, doch sie werden nicht immer beachtet. Der Menschenhandel ist eine der schwersten Grundrechtsverletzungen und viele internationale Akteure haben sich seine Bekämpfung zum Ziel gesetzt. Frauen sind die am stärksten betroffene Opfergruppe, die sexuell ausgebeutet und zur Prostitution gezwungen werden. Am 5. April 2011 haben das Europäische Parlament und der Rat die Richtlinie zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer sowie zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2002/629/JI verabschiedet. Grund hierfür ist die Erwägung, dass der bis dahin vorhandene Rechtsrahmen weder wirksam genug war, noch internationale sowie EU-Bestimmungen angemessen umgesetzt worden sind. Im Anschluss an den Beitrag von Angelika Kartusch aus dem Jahre 2003 und auf der Grundlage der Masterarbeit der Verfasserin aus dem Jahr 2010 „Die Bekämpfung des Menschenhandels - Analyse der rechtlichen Entwicklungen auf Ebene der EU“, die den Vorschlag der Europäischen Kommission für die o.g. Richtlinie (KOM(2010)95) als zentralen Untersuchungsgegenstand hatte, wird in diesem Beitrag die 2011 verabschiedete Richtlinie analysiert. Zunächst soll das Lagebild Menschenhandel im 21. Jahrhundert anhand der Definition, seiner Erscheinungsformen, der spezifischen Form des Frauenhandels und der Problematik der Opferidentifizierung erörtert werden (Kapitel 2). Kapitel 3 beschreibt die Ausgangslage für die neue EU-Menschenhandelsrichtlinie mit den verschiedenen internationalen Rechtsdokumenten und Softlaw-Ansätzen, sodann wird die Richtlinie inhaltlich dargestellt und analysiert sowie auf ihren Mehrwert hin überprüft (Kapitel 4). Fazit und Ausblick (Kapitel 5) beschließen den Beitrag.

Titel
Neue Entwicklungen zur Bekämpfung des Menschenhandels auf Ebene der Europäischen Union
Verfasser
Carolin Rama
Datum
2013-12
Art
Text

Über die Autorin

Carolin Rama (geb. am 28. Februar 1985) hat im Rahmen des Studiengangs Europäisches Verwaltungsmanagement an der Hochschule für Wirtschaft und Recht (HWR) Berlin den Abschluss Master of Arts erworben. Die Mas-terarbeit „Die Bekämpfung des Menschen-handels – Analyse der rechtlichen Entwick-lungen auf Ebene der EU“ wurde als beste Masterarbeit des Jahrgangs 2010 prämiert und mit der Politea-Medaille der HWR Berlin ausgezeichnet. Derzeit arbeitet sie als Pro-jektmanagerin bei der Deutschen Stiftung für Internationale Rechtliche Zusammenarbeit (IRZ) in Bonn und betreut Projekte der Euro-päischen Union zur Förderung von Demokra-tie und Rechtsstaatlichkeit. Der Beitrag gibt allein ihre persönliche Auffassung wieder.