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Corona-Pandemie: Kinderbetreuung ist kein privates Problem!

Zur Vereinbarkeit von Homeoffice und familiären Betreuungspflichten – Frauenverbände beziehen Stellung

News vom 14.04.2020

Stellungnahme des Landesfrauenrats Berlin e.V., der Landeskonferenz der Frauenbeauftragten der Berliner Hochschulen und Universitätsklinika des Landes Berlin (LaKoF), der Überparteilichen Fraueninitiative (ÜPFI) und der Landesarbeitsgemeinschaft der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten der Berliner Bezirke (LAG)


Kinderbetreuung ist kein privates Problem! Zur Vereinbarkeit von Homeoffice und familiären Betreuungsverpflichtungen in Zeiten der COVID-19-Pandemie


In der jetzigen Situation, in der eine öffentliche Kinderbetreuung nur sehr eingeschränkt möglich ist, sollten Menschen, die Sorgearbeit leisten, umfassend beruflich entlastet werden, ohne dafür persönliche Einbußen in Kauf nehmen zu müssen.


Seit dem 11. März 2020 wertet die Weltgesundheitsorganisation die Ausbreitung des Coronavirus Sars-CoV-2 als Pandemie. Die Bewältigung dieser COVID-19-Krise stellt eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung dar. Die ergriffenen Maßnahmen zur Reduzierung direkter sozialer Kontakte bringen enorme Belastungen im Alltag vieler Menschen mit sich. Und sie zeigen einmal mehr, dass Belastungen der Vereinbarung von Erwerbs- und Sorgearbeit ungleich verteilt sind. Im Zuge der bundesweiten Schul- und Kitaschließungen sahen sich Eltern von einem Tag auf den anderen vor dem Problem einer massiven Doppelbelastung: Ihre Kita-Kinder sollen sie selbst betreuen, Schulkinder beim Online-Lernen unterstützen, das Mittagessen pünktlich auf den Tisch bringen. Gleichzeitig laufen auch in den sog. nicht systemrelevanten Berufen die beruflichen Anforderungen weiter, wenn auch im homeoffice. Bei der immer noch verbreiteten geschlechtlichen Arbeitsteilung in unserer Gesellschaft trifft diese Mehrfachbelastung vor allem Frauen.


Die Regelungen der Berliner Senatsverwaltung für Finanzen vom 17. März d.J. sehen Lösungen primär bei den Einzelnen, nämlich die Nutzung von mobilem Arbeiten bzw. Telearbeit, ggf. Arbeitszeitausgleich, den Abbau von Mehrarbeit und, wenn das nicht reicht, auch Erholungsurlaub. Erst wenn diese Maßnahmen ausgeschöpft wurden, besteht ein Anspruch auf Freistellung bei fehlender Kinderbetreuung gemäß § 29 Absatz 3 TV-L, der auf 10 Arbeitstage verlängert wurde. Jedoch stellen auch diese Freistellungstage in den Fällen, wo sie gewährt werden, eine nur vorübergehende Entlastung dar, weil sich darüber hinaus meist keine längerfristige Kinderbetreuung organisieren lässt. Dabei verändern sich durch die befristete Freistellung Arbeitsanforderungen und Deadlines nicht, wodurch ein erheblicher Druck auf die Beschäftigten entsteht.
Alle vorgeschlagenen Lösungen für Familien sind mit gravierenden Nachteilen verbunden, da sie die Betroffenen entweder Zeit (Urlaub, Überstundenausgleicht) oder Geld (67% des Gehalts) kosten. Die Nutzung von Erholungsurlaub in einem umfangreichen Maße, wie sie die derzeitige Situation und die erlassenen Regelungen erforderlich machen, wird darüber hinaus viele Eltern vor erhebliche Schwierigkeiten stellen, wenn es gilt im späteren Jahresverlauf die Betreuung während der Schulferienzeiten abzudecken. Besonders hervorgehoben werden muss die schwierige Lage vieler
Frauen, die das Dilemma dadurch lösen, dass sie dann arbeiten, wenn die Kinder schlafen. Diese Last ist dauerhaft nicht zu stemmen.


Die Frauenverbände Berlins, der Landesfrauenrat Berlin e.V., die Landeskonferenz der Frauenbeauftragten der Berliner Hochschulen und Universitätsklinika des Landes Berlin (LaKoF), die Überparteiliche Fraueninitiative (ÜPFI) und die Landesarbeitsgemeinschaft der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten der Bezirke Berlins verzeichnen aktuell eine zunehmende Anzahl von diesbezüglichen Anfragen, z.B. von Müttern im Homeoffice mit gleichzeitiger Betreuungsverpflichtung.


Hier müssen neue Lösungen gefunden werden. Die schwierige Situation der Arbeit im Homeoffice bei gleichzeitiger Kinderbetreuung ist kein privates Problem, sie muss ins öffentliche Bewusstsein gerückt werden und die diesbezügliche Lösung muss in gesellschaftlicher Verantwortung liegen.


Niemand weiß, wie lange wir mit der derzeitigen Ausnahmesituation umgehen müssen. Daher appellieren wir Frauenverbände und Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte an Unternehmens- und Behördenleitungen, an Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber aller Art, die Beschäftigten im Homeoffice mit Familienverpflichtungen soweit wie möglich zu unterstützen und die geltenden Regelungen großzügig auszulegen und anzuwenden. Bestehende Freiräume sollten genutzt und die Vorgesetzten gerade im mittleren Management darin bestärkt werden, die Beschäftigten nicht unter Druck zu setzen, sondern zu unterstützen. Für den Konfliktfall sollten Vermittlungsinstanzen in der Leitungsebene ansprechbar sein, um schnell Lösungen zu finden.

Wir danken den Unternehmen und Einrichtungen, die dies bereits tun!

Für Rückfragen oder weitere Informationen stehen wir selbstverständlich gern zur Verfügung.

Landesfrauenrat Berlin
Dr. Christine Kurmeyer, Dr. Christine Rabe
Landeskonferenz der Frauenbeauftragten der Berliner Hochschulen und Universitätsklinika
Dr. Sünne Andresen, Dr. Ursula Fuhrich-Grubert
Überparteiliche Fraueninitiative Berlin - Stadt der Frauen
Carola von Braun, Elke Herer
Landesarbeitsgemeinschaft der Gleichstellungs- und Frauenbeauftragten Berlin
Maja Loeffler, Majel Kundel