Aufgaben des behördlichen Datenschutzbeauftragten
• Wahrung des Datenschutzes
• Beratung, Unterstützung und Kontrolle bei der Einhaltung der Datenschutzgesetze
• Beratung bei Planung und Durchführung von IT-Vorhaben
• Schulung der mit der Verarbeitung personenbezogener Daten betrauten Mitarbeiter zu den Themen des Datenschutzes
• Durchführung von Vorabkontrollen (Prüfung von automatisierten Verfahren mit besonderen Risiken)
• Schaffung von Transparenz durch das Führen eines Verzeichnisses von Verfahren, in denen personenbezogene Daten verarbeitet werden
• Ansprechpartner für alle Mitglieder einer Organisation
Die Aufgaben der behördlichen Datenschutzbeauftragten sind in § 19a BlnDSG und im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) gesetzlich festgehalten. Der Datenschutzbeauftragte arbeitet bei der Umsetzung seiner gesetzlichen Aufgaben weisungsfrei.