Folgende Gruppen gehören gemäß Einrichtungsbeschluss der DSE als Mitglieder an:
- alle Lehramtsstudierenden
- Hochschullehrende, die in einem für die lehramtsbezogenen Berufswissenschaften relevanten Bereich tätig sind, als Doppelmitglieder der DSE. Dies bezieht sich insbesondere auf die Fachdidaktiken und BIldungs-/Unterrichtsforschung. Hochschullehrende aus anderen Bereichen können einen begründeten Antrag auf DSE-Mitgliedschaft an das zuständige Dekanat stellen. Das Präsidium entscheidet dann anhand von Stellungnahmen des zuständigen Fachbereichsrats sowie des DSE-Institutsrats über die Doppelmitgliedschaft.
- Wissenschaftliche Mitarbeiter:innen, die einer dieser Arbeitsgruppen auf einer Haushaltsstelle angehören, ebenfalls als Doppelmitglieder der DSE. Für wissenschaftliche Mitarbeiter:innen, die in einem Drittmittelprojekt zur Bildungs- und Unterrichtsforschung tätig sind, kann von der Projektleitung des Drittmittelprojekts im Einvernehmen mit der DSE-Geschäftsführung eine Mitgliedschaft in der DSE beantragt werden. Die Entscheidung über den Antrag trifft im Auftrag des Präsidiums die Abteilung Personalwesen im Einvernehmen mit der Abteilung Forschung - Bereich Drittmittelverwaltung.
- wissenschaftsunterstützende (sog. Sonstige) Mitarbeiter:innen der DSE-Geschäftsstelle
Damit verteilen sich die DSE-Mitglieder über weite Teile des Campus' Dahlem.