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Platzbedarfsmeldung für das Praxissemester

Um zu gewährleisten, dass alle Studierenden für ihre jeweilige Fächerkombination einen betreuten Praktikumsplatz erhalten, haben die vier Universitäten und die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (SenBJF) ein Verfahren zur Gewinnung und Verteilung der Praktikumsplätze vereinbart.


Um die Schulen von aufwändigen Bewerbungsverfahren zu entlasten, findet die Gewinnung und Verteilung der Praktikumsplätze zentral statt.

Im Sinne der Gleichbehandlung aller Studierender und aller Schulen sind keine Initiativbewerbungen von Studierenden an bestimmten Schulen oder Anforderungen ausgewählter Studierender seitens der Schulen möglich. Dies beinhaltet auch keine eventuelle Selbstorganisation eines Praktikumsplatzes, falls keine fristgerechte Platzbedarfsmeldung etc. erfolgt ist.

Für die Ermittlung der benötigten Plätze werden Studierende, die im WiSe im ersten Fachsemester in einem Masterstudiengang für ein Lehramt zugelassen sind, vom Praktikumsbüro automatisch berücksichtigt.

Lehramtsmasterstudierende aus höheren Fachsemestern werden ebenfalls automatisch berücksichtigt, wenn das Praxissemester bisher noch nicht absolviert wurde und dem Praktikumsbüro dies bekannt ist (z. B. Verschieber, ggf. Abbrecher aus dem Vorjahr; Mitteilung muss im Vorfeld erfolgt sein).

Studierende, die diesen beiden Personenkreisen nicht angehören, müssen dem Praktikumsbüro einen Platzbedarf anmelden,

  • wenn Sie beabsichtigen, im SoSe 2026 bzw. WiSe 2026/27 in den FU-Masterstudiengang für ein Lehramt ins höhere Fachsemester zu wechseln
  • wenn das Praxissemester bisher im Lehramtsmaster noch nicht absolviert und dem Praktikumsbüro dies bisher noch nicht angezeigt wurde.


Erfolgt diese Platzbedarfsmeldung fristgerecht, so kann ein Platz in der entsprechenden Fächerkombination „eingeplant“ werden.

Sollten ggf. die Voraussetzungen für einen Nachteilsausgleich bei der Platzvergabe vorliegen, so ist zusätzlich fristgerecht ein Antrag auf Nachteilsausgleich beim Praktikumsbüro einzureichen.
Informationen zum Nachteilsausgleich finden Sie hier.

Die Prüfung der Voraussetzungen für die Teilnahme am Platzvergabeverfahren sowie der Inanspruchnahme eines zugeteilten Praktikumsplatzes erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.

Die Voraussetzungen finden Sie hier.

Achtung:
Auf Grund der Platzbedarfsmeldung lässt sich kein Anspruch ableiten, bei der Platzverteilung auch tatsächlich berücksichtigt zu werden.
Sollten nach der Verteilung der zur Verfügung stehenden Plätze an die Masterstudierenden noch Plätze vorhanden sein, so werden diese ausschließlich an Bachelorstudierende verteilt, die einen Platzbedarf angemeldet haben.

Bei Fragen steht Ihnen das Praktikumsbüro gerne zur Verfügung.


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