Welche Unterlagen muss ich zu Beginn des Praktikums bei der Schule vorlegen?
- Erweitertes Führungszeugnis (bei Vorlage am 01.09. nicht älter als drei Monate): Für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen ist die Vorlage eines Erweiterten Führungszeugnisses bei der Schulleitung zwingend erforderlich. Das Aufforderungsschreiben zur Beantragung bei der zuständigen Stelle (z. B. in Berlin das Bürgeramt) erhalten Sie im Praxissemester-Portal und hier.
- ggf. Nachweis über ausreichenden Immunschutz gegen Masern - bitte informieren Sie sich hierzu auf der Website der Senatsverwaltung
- Protokoll über die Belehrung zum Infektionsschutzgesetz
- Verschwiegenheitserklärung
- Informationsbrief zum Lernforschungsprojekt