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Finanzen

BAföG: Wenn Sie BAföG beziehen, erhöht sich Ihr Bedarfssatz pro Kind um monatlich derzeit 140,- Euro (Stand 1.10.2019). Zudem ist eine Verlängerung des Bezugszeitraums um bis zu neun Semester als Vollzuschuss möglich. Für die Dauer einer Beurlaubung oder eines offiziellen Teilzeitstudiums sind Sie allerdings nicht bezugsberechtigt.

Elterngeld: Als Student*in sind Sie Elterngeld-berechtigt und zwar unabhängig davon, wieviel Wochenstunden Sie für Ihr Studium aufwenden. Es gibt Elterngeld in drei miteinander kombinierbaren Varianten: Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus. In der Basisvariante erhalten Sie mindestens 300,- Euro monatlich für maximal 14 Monate. Weitere Informationen und Planungshilfen, etwa in Form eines Elterngeld-Rechners finden Sie online im Familienportal.

Kindergeld: Das Kindergeld soll die grundlegende Versorgung von Kindern sicherstellen. Es beträgt derzeit 204,- Euro für ein erstes oder zweites Kind, 210,- Euro für ein drittes Kind. Einen Antrag auf Kindergeld stellen Sie bei der für Sie zuständigen Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit.

Zuschuss zum Semesterticket: Falls Sie besondere Schwierigkeiten haben, den Beitrag fürs Semesterticket aufzubringen, so können Sie beim AStA einen Zuschuss aus dem Sozialfond beantragen. Der Antrag muss in der Regel binnen eines Monats nach Rückmeldefrist im Semesterticketbüro eingehen.

Wohngeld: Wenn Sie kein BAföG beziehen und über sehr geringe finanzielle Ressourcen verfügen, so können Sie in der Wohngeldstelle Ihres Bezirks Wohngeld oder einen Mietzuschuss beantragen.

Finanzhilfen des Studierendenwerks: Das Studierendenwerk Berlin kann Studierende in Notlage mit verschiedenen Finanzhilfen unterstützen: etwa mit einem Zuschuss zum Studienabschluss, einem Überbrückungsdarlehen oder einer Zahlung aus dem Notfonds. Notleidende Studierende mit Familienaufgabe oder gesundheitlicher Beeinträchtigung können Sich zudem über das Studierendenwerk auf ein Stipendium der Kuhlmannstiftung bewerben. Zu diesen Finanzhilfen können Sie sich in der Sozialberatung des Studierendenwerks in Dahlem, Charlottenburg oder Friedrichshain beraten lassen.

Stiftung Hilfe für die Familie: Die Stiftung Hilfe für die Familie unterstützt Familien und Schwangere in Notlage mit Zuschüssen, etwa für die Erstausstattung und Betreuung des Kindes, Wohnung, Einrichtung und Darlehen. Die Zuschüsse der Stiftung werden nicht auf Arbeitslosengeld II und andere Sozialleistungen angerechnet.