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Studienorganisation mit Kind(ern)

Vorbuchung von Lehrveranstaltungen: In allen Lehrveranstaltungen sind 10% der Plätze für die Vorbuchung durch u.a. Studierende mit Kind(ern) unter 12 Jahren und schwangere Studierende reserviert. Detaillierte Informationen erhalten Sie vor Beginn jeder Vorlesungszeit vom Studienbüro per E-Mail. Es kann allerdings passieren, dass die vorbuchbaren Plätze nicht ausreichen. In diesem Fall bestimmt das Los.

Anwesenheitspflicht: Für Präsenzveranstaltungen gilt eine Anwesenheitspflicht, die in der Regel mit einer Anwesenheitsquote von 85% als erfüllt gilt. Ist es Ihnen aus wichtigem Grund (Krankheit, Notfall...) nicht möglich, das geforderte Maß an Teilnahme zu erfüllen, so wenden Sie sich bitte an Ihre Dozierenden, um eine angemessene Kompensationsleistung zu vereinbaren.

Mit Kind an die Uni: Die FU Berlin heißt Kinder auf ihrem Campus willkommen und unterstützt Studierende mit Kind vor Ort etwa mit Eltern-Kind-Zimmern, Still- und Wickelgelegenheiten und Spieletaschenverleih. Und tatsächlich können Kitaschließtage, -streiks oder andere Ausnahmesituationen die Mitnahme eines Kindes in eine Lehrveranstaltung erforderlich machen. Die Mitnahme ist jedoch nicht immer möglich, etwa im Laborpraktikum oder wenn Ihr Kind krank ist. Zudem kann die Anwesenheit eines Kindes den Ablauf einer Lehrveranstaltung stören, besonders, wenn mehr als ein Kind anwesend ist. Sprechen Sie die Mitnahme Ihres Kindes deshalb bitte im Vorfeld mit Ihren Dozierenden ab, damit diese Ihnen ihr Einverständnis geben oder eine alternative Lösung anbieten können.

Beurlaubung: Sie können aufgrund einer Schwangerschaft oder zur Erziehung eines Kindes unter drei Jahren Urlaubssemester in Anspruch nehmen. Einen Antrag auf Beurlaubung können Sie frühestens mit der Rückmeldung zum Folgesemester bei der Studierendenverwaltung stellen. Beachten Sie bitte, dass Sie während eines Urlaubssemesters nicht BAföG-berechtigt sind. Sie können mit einem Kind unter drei Jahren aber ALG II beziehen. Auch sollte Ihr Status in der Krankenversicherung vorab geklärt werden. Sie haben übrigens auch während eines Urlaubssemesters das Recht, Lehrveranstaltungen zu besuchen und Prüfungen abzulegen.

Teilzeitstudium: Sie sind berechtigt, aufgrund einer Schwangerschaft oder zur Erziehung eines Kindes bis zum zehnten Lebensjahr in Teilzeit zu studieren, Ihre Fachsemester zählen dann als halbe Semester. Einen Antrag auf Teilzeitstudiumkönnen Sie bei Immatrikulation bzw. Rückmeldung zum Folgesemester, spätestens aber bis zu Semesterbeginn (1.10. bzw. 1.4.), bei der Studierendenverwaltung stellen. Bitte beachten Sie, dass Sie für die Dauer eines Teizeitstudiums nicht BAföG-berechtigt sind. Auch auf Ihren Status in der Krankenversicherung kann ein Teilzeitstudium Auswirkungen haben. Allerdings können Sie, wie auch während eines Urlaubssemesters, eventuell ALG II beziehen.

Praxissemester: Das Praxissemester kann, bei rechtizeitiger Anmeldung, auch in Teilzeit absolviert werden. Bitte lassen Sie sich im Praktikumsbüro der DSE bei Sandra Wittchow beraten.