Studienfinanzierung
Beziehen Sie BAföG und Ihr Studium verlängert sich aufgrund einer Behinderung, Schwangerschaft oder wegen der Erziehung von Kindern, so kann ein verlängerter Bezug des BAföGs als Vollzuschuss beantragt werden. Seit dem Wintersemester 2019/20 gilt diese Regelung auch für Studierende, die eine nahe Angehörige oder einen nahen Angehörigen (mindestens Pflegestufe 3) pflegen.
Studierende, die besondere Schwierigkeiten haben, den Beitrag fürs Semesterticket aufzubringen, können beim AStA einen Zuschuss aus dem Sozialfonds beantragen. Der Antrag muss i.d.R. binnen eines Monats nach der Rückmeldefrist beim Semesterticketbüro eingehen.
Studierende in Notlage können Finanzhilfen des Studierendenwerks Berlin erhalten, etwa in Form eines Zuschusses zum Studienabschluss, eines Überbrückungsdarlehens oder einer Zahlung aus dem Notfonds. Notleidende Studierende mit Familienaufgaben oder Beeinträchtigung können sich zudem über das Studierendenwerk auf ein Stipendium der Kuhlmann Stiftung bewerben. Zu diesen Finanzhilfen können Sie sich in der Sozialberatung des Studierendenwerkes an den Standorten Charlottenburg, Dahlem und Friedrichshain persönlich beraten lassen.
Stipendien können grundsätzlich ein Finanzierungsbaustein sein. Es gibt eine Vielzahl an Stipendien auch speziell z.B. für Studierende mit Behinderung, Alleinerziehende, Frauen oder geflüchtete Menschen. Orientierung bietet die Stipendiendatenbank des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.
Falls Sie kein BAföG beziehen und über sehr geringe finanzielle Ressourcen verfügen, so können Sie in der Wohngeldstelle Ihres Bezirkes Wohngeld bzw. einen Mietzuschuss beantragen.