Einstieg in die strukturierte Promotion
Bewerbungsfristen
Oft ist die Bewerbung nur zu einem oder zwei Terminen im Jahr möglich. Außerdem können zusätzliche und höhere Anforderungen als in der Promotionsordnung - wie etwa ein höherer Notendurchschnitt oder spezielle Sprachanforderungen - Voraussetzung zur Bewerbung am Programm sein.
Bewerbungsfristen und –voraussetzungen des entsprechenden Programms sind auf dessen Webseite zu finden.
Promotionsprogramme der Freien Universität
Drei Bewerbungsschritte
1. Antrag auf Zulassung beim Fachbereich
Nachdem ein Promotionsprogramm einen Kandidaten angenommen hat, muss die Zulassung zur Promotion bei dem Fachbereich des Hauptbetreuers oder Hauptbetreuerin im zuständigen Promotionsbüro beantragt werden.
Prüfungs- und Pomotionsbüros der Freien Universität
Das Dissertationsprojekt kann nicht begonnen werden, bevor die Zulassung zur Promotion erfolgt ist und der Zulassungsbescheid vorliegt. Das Antragsformular sowie Informationen über benötigte Dokumente sind auf der Webseite des entsprechenden Promotionsbüros zu finden. Es ist ratsam, sich langfristig vor dem gewünschten Beginn der Promotion zu bewerben.
2. Annahme durch den Fachbereich
Der Promotionsausschuss des Fachbereichs entscheidet dann darüber, ob die notwendigen Voraussetzungen für die Zulassung zur Promotion erfüllt sind. Dieses Gremium tagt in regelmäßigen Abständen.
3. Einschreibung als Promotionsstudent
Nach der Zulassung durch den Fachbereich muss die Einschreibung als Promotionsstudent beim Immatrikulationsbüro erfolgen. Hierfür fällt der übliche Semesterbeitrag an, der das Semesterticket und einen Beitrag zur Studierendenvertretung einschließt. Neben der kostenlosen Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel in Berlin bietet die Einschreibung auch noch ermäßigte Preise in Mensen und Kinos etc. Die Frist zur Einschreibung beträgt vier Wochen nach Zulassung zur Promotion. Der Antrag auf Immatrikulation ist hier verfügbar.
Achten Sie bei der Immatrikulation darauf, dass Sie bei Programmen der Dahlem Research School zusätzlich auch für diese eingeschrieben werden.
Hinweise zu den einzureichenden Unterlagen
-
Ein Krankenversicherungsnachweis ist nicht erforderlich.
-
Es müssen generell nur einfache Kopien eingereicht werden.
-
Der Antrag auf Immatrikulation ist in der Regel per Post zu stellen. Nur Promovenden, die ein Visum / eine Aufenthaltsgenehmigung haben, müssen diese/s persönlich vorlegen.
-
Promovenden, die ihre Promotion vollständig im Ausland erbringen, versichern dieses bitte schriftlich und legen dieses Schreiben bitte den postalisch zugeschickten Unterlagen bei.
Nächste Phase: Forschungsphase