Wenn ein*e Vertreter*in vor Ablauf der Wahlperiode ausscheidet, rückt dann automatisch ein*e Stellvertreter*in nach?
Nein – die Ämter von Vertreter*innen und Stellvertreter*innen sind unabhängig voneinander zu betrachten. Gewählte Stellvertreter*innen rücken also nicht automatisch nach. Gab es bei der Wahl mehr als zwei Kandidat*innen für die Vertreter*innen, rückt zunächst die*der Kandidat*in nach, die*der die drittmeisten Stimmen erhalten hat. Dasselbe Prinzip gilt für die Stellvertreter*innen. Scheidet jedoch ein*e gewählte*r Vertreter*in vorzeitig aus und gibt es keine*n Nachrücker*in, vertritt ein*e Stellvertreter*in das vakante Amt bis zum Ende der Wahlperiode.