Was passiert, wenn ein*e Vertreter*in vor Ablauf der Amtszeit die Promotion abschließt?
Die Amtszeit der Promovierendenvertreter*innen beträgt zwei Jahre.
Beendet ein Mitglied der Promovierendenvertretung innerhalb der Amtszeit ihre*seine Promotion, so ändert sich auch ihr*sein Status, d.h. sie*er ist nicht länger Doktorand*in. Die Zugehörigkeit zur Promovierendenvertretung endet damit vorzeitig.