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Aufbau der Stabsstelle Diversity und Antidiskriminierung

Aufbau der Stabsstelle Diversity und Antidiskriminierung
Bildquelle: Stabsstelle DIV

4. Die Stabsstelle Diversity und Antidiskriminierung berät und unterstützt die Hochschulleitung sowie andere Organe und Einheiten der Universität dabei, die in der FU-Antidiskriminierungssatzung festgelegten Diversityziele strategisch zu entwickeln, umzusetzen und zu monitoren. Dazu gehört die Untersuchung auf strukturelle Diskriminierungsgefährdungen sowie die Beratung zur Entwicklung von Studiengängen, zu Fragen der Studierbarkeit sowie in Berufungsverfahren. Sie führt außerdem die administrativen Geschäfte sowohl der Kommission für Diversity und Antidiskriminierung als auch des Diversity-Plenums.

In die Zuständigkeit der Stabsstelle fallen (1) die Umsetzung von Maßnahmen zur Förderung von Diversity und zur Prävention von Diskriminierung. Im Falle von Diskriminierungen bietet sie (2) eine professionelle, weisungsungebundene und vertrauliche Antidiskriminierungsberatung an. Außerdem erarbeitet sie aktuell (3) ein transparentes Beschwerdemanagement bei Diskriminierungen und begleitet weisungsungebunden formale Beschwerdeverfahren im Fall von Diskriminierungsvorfällen und/oder Verstößen gegen die Antidiskriminierungssatzung.