Muss ich auch dann an der Leistungsüberprüfung teilnehmen, wenn ich nach dem Ende meines Förderzeitraumes nicht weitergefördert werden möchte?
Ja. Die Leistungsüberprüfung bezieht sich auf den aktuellen Förderzeitraum 01.10. – 30.09. des laufenden Förderjahres. Ihre Teilnahme an der Prüfung ist auch dann erforderlich, wenn Ihr Studium - und damit die Förderung mit dem Deutschlandstipendium - nach Ablauf des Sommersemesters endet.