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Wie werden die Stipendiat*innen ausgewählt?

Die Auswahlkriterien beruhen auf dem Stipendienprogramm-Gesetz. Nicht nur die Studienleistungen werden berücksichtigt, auch der Werdegang und besondere Erfolge zählen – etwa Auszeichnungen und Preise, eine vorangegangene Berufstätigkeit und Praktika, vor allem auch gesellschaftliches, soziales oder politisches Engagement. Zudem finden auch persönliche Umstände und Hürden Beachtung, etwa die familiäre Herkunft mit Migrationsgeschichte. Die Stipendiat*innen der Freien Universität erbringen nicht nur herausragende akademische Leistungen, sie übernehmen auch Verantwortung und setzen sich für andere ein.