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Auswahlkriterien

1. Schulische/akademische Leistungen

In erster Linie werden die Stipendien aufgrund herausragender Studienleistungen bzw. bei Studienanfänger*innen herausragender Schulleistungen vergeben. Folgendes fließt dabei in die Bewertung ein:

Studierende in grundständigen Studienangeboten (Bachelor & Staatsexamen):

  • Durchschnittsnote des vorangegangenen Schul- oder Hochschulabschlusses (nur bei Studierenden, die sich zum Zeitpunkt der Stipendienbewerbung im 1. und 2. Fachsemester befinden)
  • Notendurchschnitt im laufenden Studium und
  • erreichte Leistungspunkte (ECTS) im laufenden Studium

Studierende im Masterstudium:

  • Durchschnittsnote des vorangegangenen Hochschulabschlusses
  • Notendurchschnitt im laufenden Studium und
  • erreichte Leistungspunkte (ECTS) im laufenden Studium

2. Auszeichnungen, praktische Tätigkeiten und Engagement

Neben schulischen bzw. akademischen Leistungen, wird im Bewerbungs- und Auswahlverfahren die gesamte Persönlichkeit der Bewerberin oder des Bewerbers berücksichtigt. Folgende weitere Kriterien fließen in die Bewertung Ihrer Unterlagen ein:

  • besondere Erfolge, Auszeichnungen und Preise
  • Erwerbstätigkeiten und Praktika
  • außerschulisches oder außerfachliches Engagement wie eine ehrenamtliche Tätigkeit, gesellschaftliches, soziales, hochschulpolitisches oder politisches Engagement oder die Mitwirkung in Religionsgesellschaften, Verbänden oder Vereinen.

3. Besondere persönliche oder familiäre Umstände

  • Betreuung/Pflege von Angehörigen
  • Betreuung/Pflege von eigenen Kindern
  • Krankheit (chronische) oder Behinderung
  • nicht-akademisches Elternhaus
  • Migrationshintergrund
  • Geflüchtetenstatus
  • Abgeschlossene Berufsausbildung
  • Abitur auf dem zweiten Bildungsweg