In erster Linie werden die Stipendien aufgrund herausragender Studienleistungen bzw. bei Studienanfänger*innen herausragender Schulleistungen vergeben. Folgendes fließt dabei in die Bewertung ein:
Studierende in grundständigen Studienangeboten (Bachelor & Staatsexamen):
Studierende im Masterstudium:
Neben schulischen bzw. akademischen Leistungen, wird im Bewerbungs- und Auswahlverfahren die gesamte Persönlichkeit der Bewerberin oder des Bewerbers berücksichtigt. Folgende weitere Kriterien fließen in die Bewertung Ihrer Unterlagen ein: