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Wird das Deutschlandstipendium fortgezahlt, während man vorübergehend im Ausland studiert – zum Beispiel über das ERASMUS+-Programm?

Das Stipendium wird auch dann fortgezahlt, wenn man sich in einem fachrichtungsbezogenen Auslandsaufenthalt befindet. Das gilt unabhängig von einer eventuellen Beurlaubung an der Hochschule, die das Stipendium vergibt. Studiert man über das ERASMUS+-Programm im Ausland, wird das Deutschlandstipendium auch dann fortgezahlt, wenn man als Stipendiatin oder Stipendiat gleichzeitig einen Mobilitätszuschuss vom Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) erhält.

Der Auslandsaufenthalt muss der Geschäftsstelle Deutschlandstipendium mitgeteilt werden.