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Welche Verpflichtungen gehen Stipendiatinnen und Stipendiaten ein?

Stipendiatinnen und Stipendiaten haben keinerlei Verpflichtungen gegenüber den Förderern, die die Stipendien neben der Bundesregierung zur Hälfte finanzieren (StipG §5 Absatz 2).

Stipendiatinnen und Stipendiaten sind verpflichtet, an der regelkonformen Durchführung des Stipendienprogramms mitzuwirken, indem sie

1. alle Änderungen in den Verhältnissen, die für die Bewilligung des Stipendiums erheblich sind, unverzüglich der Geschäftsstelle Deutschlandstipendium der Freien Universität Berlin mitteilen (StipG §10 Absatz 2),
2. der Freien Universität Berlin die für die Berichterstattung an die Bundesregierung nötigen Daten mitteilen. Diese sind: Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Art des angestrebten Abschlusses, Studienfachrichtung, Semesterzahl, Fachsemesterzahl, Zahl der Fördermonate, Bezug von Leistungen nach dem BAföG (StipG §13 Absatz 2).