Springe direkt zu Inhalt

Und wie lange kann man mit dem Deutschlandstipendium gefördert werden?

Die Förderung mit dem Deutschlandstipendium ist in der Regel im Rahmen der Regelstudienzeit möglich: bei Bachelorstudiengängen maximal sechs und bei Masterstudiengängen maximal vier Semester. Studiert man unter erschwerenden Bedingungen, so kann eine Verlängerung der Förderhöchstdauer beantragt werden. Diese Bedingungen sind in §7, Satz 1 des Stipendienprogrammgesetzes genannt: „Verlängert sich die Studiendauer aus schwerwiegenden Gründen, wie zum Beispiel einer Behinderung, einer Schwangerschaft, der Pflege und Erziehung eines Kindes oder eines fachrichtungsbezogenen Auslandsaufenthalts, so kann die Förderungshöchstdauer auf Antrag verlängert werden.“

Stipendienbewerberinnen und –bewerber, deren Studium sich über die Regelstudienzeit hinaus verlängert hat, machen in der Stipendienbewerbung Angaben zu den Gründen für die Studienzeitverlängerung.