Springe direkt zu Inhalt

Studierendendaten an der FU Berlin

Stand November 2024

Von Studierenden erhobene Daten an der FU Berlin stellen einen wichtigen Punkt für Forschung und Lehre dar. Damit ihre Erhebung und Nutzung den rechtlichen Anforderungen entsprechen, sind klare Vorgaben und eine enge Zusammenarbeit zwischen Studierenden und Lehrenden unerlässlich.

Datenerhebung bei Einschreibung

Die personenbezogenen Daten der Studierenden werden im Rahmen des Studiums zu verschiedenen Zwecken zentral verarbeitet. Dazu gehören die Verarbeitungen zum Zwecke der Einschreibung, Administration des Studiums, Rückmeldung, Lehrveranstaltungs- und Prüfungsanmeldung, Hochschulzugang, Vergabe eines E-Mail-Accounts der Hochschule, Beurlaubung, Unterbrechung, Beendigung des Studiums, Zulassung von Gast- und Nebenhörern. Daneben können Daten in anonymisierter Form für universitäre Forschungs- und Entwicklungsprojekte verarbeitet werden.

Über all diese zentralen Datenverarbeitungen können Sie sich im Datenschutzhinweis informieren.

Datenerhebung bei Lehrveranstaltungen

Die meisten Datenerhebungen und -verarbeitungen zur Teilnahme an Lehrveranstaltungen finden zentral statt (s. „Datenerhebung bei Einschreibung). Sollten darüber hinaus im Rahmen einer Lehrveranstaltung zusätzliche Daten erhoben werden, ist abzuklären, ob es einer weiteren Rechtsgrundlage und eines Datenschutzhinweises für die Studierenden bedarf. Hier können Sie gerne auf den externen Datenschutzbeauftragten unter datenschutz@fu-berlin.de zukommen.

Datenerhebung bei Forschungsprojekten

Generelle Informatoinen zu Datenerhebung bei Forschungsprojekten

Auch die von den Studierenden in den Lehrveranstaltungen erhobenen personenbezogenen Daten müssen die Lehrenden nicht in ein Verarbeitungsverzeichnis eintragen, soweit diesbezüglich kein implementiertes (automatisiertes) Verfahren existiert.

Dies hängt von den Vorgaben der Lehrveranstaltung ab und ist im Zweifelsfall durch den Lehrenden abzuklären.