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Aufbewahrungsfristen für personenbezogene Daten

Aufbewahrungsfristen legen fest, wie lang unterschiedliche Daten gespeichert werden dürfen oder müssen. Grundsätzlich dürfen personenbezogene Daten so lange aufbewahrt werden, wie dies zur Erfüllung ihres Verarbeitungszwecks erforderlich ist oder solange gesetzliche Aufbewahrungs- bzw. Verjährungsfristen gelten. Der Grund der Aufbewahrung muss aus dem Verarbeitungsverzeichnis hervorgehen. Darüber hinaus können bestimmte Best-Practice-Regeln gelten. Eine Richtlinie zu Aufbewahrungsfristen können Sie beim Datenschutzbeauftragten anfragen.