3. Verwendung des Logos durch Studierende und Doktorand*innen
Studierende, Doktorand*innen oder Habilitand*innen können im Rahmen ihres Studiums zu Studienzwecken oder im Rahmen ihres Prüfungsverfahrens das Logo der Universität mit Zustimmung des*der jeweiligen Dozent*in verwenden. Hierzu zählt insbesondere die Nutzung des Logos auf im Rahmen des Studiums, der Promotion oder Habilitation erstellten Postern, Flyern und PowerPoint-Präsentationen oder sonstigen Präsentationen für z.B. Tagungen oder Kongresse, auf denen Forschungsergebnisse präsentiert werden. Die Zulässigkeit der Nutzung nach Zustimmung der Dozent*innen/Betreuer*innen gilt nicht für Publikationen, die dem persönlichen Bereich zugeordnet werden können (z.B. insbesondere eigene Publikationen durch Verlage).
Eine weitergehende Verwendung des Logos ist den Studierenden, Doktorand*innen und Habilitand*innen untersagt. Es ist insbesondere nicht gestattet, das Logo der Freien Universität Berlin auf Abschlussarbeiten zu verwenden.