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Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken auf dem Campus beschlossen

News vom 10.02.2022

Auf Vorschlag der Wissenschaftsstaatssekretärin Armaghan Naghipour sprachen sich die in der Landeskonferenz der Rektoren und Präsidenten der Berliner Hochschulen (LKRP) zusammengeschlossenen Hochschulen dafür aus, dass zum besseren Schutz vor Infektionen auf dem Campus aller Hochschulen in der Regel FFP2-Masken getragen werden. Dies hat der Berliner Senat am 1. Februar 2022 beschlossen.

Diese FFP2-Maskenpflicht in geschlossenen Räumen gilt nicht bei Prüfungen und ferner für vortragende Personen am fest zugewiesenen Platz, wenn der Mindestabstand nicht unterschritten wird und alle Anwesenden negativ getestet sind (im Sinne der 3G Regel). Die Anwesenheitsdokumentationspflicht an den Hochschulen bleibt bestehen.