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Weitere Öffnungsschritte im Sommersemester 2021

News vom 18.06.2021

Nach einem gemeinsamen Beschluss der Senatskanzlei und der Berliner Hochschulen gelten seit dem 18. Juni folgende Regelungen:

  • Studium und Lehre finden weiterhin überwiegend in digitaler Form statt. Eine Erhöhung von Präsenzanteilen in der Lehre entsprechend den im Vorfeld für das Sommersemester getroffenen Festlegungen in den jeweiligen Bereichen ist in einzelnen begründeten Fällen erlaubt. Dazu zählen Praxisformate, Lehrveranstaltungen in kleinen Gruppen sowie Lehrveranstaltungen im Freien. In den Präsenzmodus wechseln nur solche Lehrveranstaltungen, für die es alternativ digitale oder zugleich hybride Angebote gibt; den Betroffenen entstehen keine Nachteile.
  • Prüfungen finden weiterhin grundsätzlich in Distanzprüfungsformaten (oftmals online) statt. Präsenzprüfungen dürfen entsprechend den Hygienevorschriften, Abstandsregelungen und räumlichen Gegebenheiten ohne Obergrenzen durchgeführt werden.
  • Hochschulen einschließlich ihrer Einrichtungen dürfen nicht für den Publikumsverkehr geöffnet werden. Universitäre Veranstaltungen wie beispielsweise Arbeitstreffen oder kleinere Workshops können mit einer Teilnehmerobergrenze von 40 Personen durchgeführt werden. Voraussetzung bleibt nach Landesverordnung weiterhin die Erstellung eines Hygienekonzepts, die Anwesenheitsdokumentation sowie ggf. je nach Teilnehmerzahl eine Testpflicht.

In der Dritten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, die der Berliner Senat am 15. Juni beschlossen hat und die am 18. Juni 2021 in Kraft getreten ist, sind kurzfristig abweichend von der bisherigen Kommunikation folgende Reglungen vom Land getroffen worden:

  • Aufhebung der Obergrenzen in geschlossenen Räumen für die Lehre: Auch die in Präsenz stattfindenden Lehrveranstaltungen dürfen entsprechend den Hygienevorschriften, Abstandsregelungen und räumlichen Gegebenheiten ohne Obergrenzen durchgeführt werden.
  • Präzisierung der Maskenpflicht: In geschlossenen Räumen der Hochschulen und Hochschulbibliotheken ist eine FFP2-Maske zu tragen.
  • Lockerung der Testpflicht für Studierende: An Lehrveranstaltungen, Praxisformaten und Prüfungen in Präsenzform dürfen nur Studierende teilnehmen, die mindestens zweimal wöchentlich ein negatives Testergebnis nachweisen, soweit sie an mehreren Tagen der Woche vor Ort anwesend sind (das bedeutet, dass das Testergebnis nicht älter sein darf als 72 Stunden). Bei Teilnahme an lediglich einer Präsenzveranstaltung in der Woche muss nur ein negatives Testergebnis nachgewiesen werden, das nicht älter als 24 Stunden ist. Diese Regelung gilt auch für die Nutzung von Arbeitsplätzen in Bibliotheken oder PC-Pools.

Auf Grundlage der aktuellen Verordnung entfällt auch mit Ablauf des 30. Juni 2021 die derzeit gültige Homeoffice-Pflicht, wonach höchstens 50 Prozent der Büroarbeitsplätze zeitgleich genutzt werden dürfen. Ebenso erwartet wird eine Anpassung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, die in ihrer derzeitigen Form am 30. Juni 2021 außer Kraft tritt. Über die Auswirkungen für die Freie Universität wird rechtzeitig nach Rücksprache mit dem Land und den anderen Berliner Hochschulen informiert. Bis auf Weiteres bleiben die aktuellen organisatorischen Maßnahmen der Bereiche in diesem Zusammenhang bestehen.