Impfpriorisierung für Beschäftigte der Freien Universität / Arbeitgeberbescheinigungen
News vom 06.05.2021
Mit der letzten Änderung der Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 (§ 4, (1) Nr. 8) hat der Gesetzgeber Personen, die an Hochschulen beschäftigt sind, der Gruppe der Personen mit erhöhter Priorität für einen Anspruch auf eine Schutzimpfung zugeordnet.
Im Land Berlin können seit Montag Impfungen für diese Personengruppe und somit auch für alle Hochschulbeschäftigten durchgeführt werden.
Die Arbeitgeberbescheinigung zur Vorlage beim Impftermin wird Ihnen in den nächsten Tagen elektronisch an ihre dienstliche E-Mail-Adresse zugestellt.