Bestehende Einschränkungen im Hochschulbetrieb werden bis 31. Mai fortgesetzt
News vom 27.04.2021
Die von der Senatskanzlei – Wissenschaft und Forschung und der Landeskonferenz der Rektoren und Präsidenten der Berliner Hochschulen (LKRP) am 30. März 2021 vereinbarten pandemiebedingten Einschränkungen im Hochschulbetrieb werden angesichts der anhaltend hohen Infektionszahlen bis zum 31. Mai 2021 fortgesetzt.
Dies betrifft Lehrveranstaltungen und Prüfungen, die Tätigkeit Beschäftigter im Home Office, die Dienste und den Leihbetrieb von Bibliotheken, die Bearbeitungszeiten von Hausarbeiten und Abschlussarbeiten sowie den Publikumsverkehr auf dem Campus.