Fristen bei Hausarbeiten und Abschlussarbeiten
News vom 14.01.2021
Zum Ausgleich der Einschränkungen durch die Pandemie erhalten alle Studierenden an der Freien Universität eine Verlängerung der Bearbeitungsfrist einer Hausarbeit oder einer Abschlussarbeit um vier Wochen, sofern eine der beiden folgenden Bedingungen zutrifft:
- Das Thema der Arbeit wurde vor dem 11. Januar 2021 ausgegeben und die Bearbeitungsfrist war am 11. Januar 2021 noch nicht verstrichen.
- Das Thema der Arbeit wird in der Zeit vom 11. Januar bis 31. Januar 2021 ausgegeben.
Für den Staatsexamensstudiengang Rechtswissenschaft finden sich die wichtigsten Informationen auf der Internetseite des Fachbereichs Rechtswissenschaft; unter dem Punkt „Mitteilung des Prüfungsausschusses“ gibt es Informationen, ob die vorbezeichnete Verlängerung auch für den Staatsexamensstudiengang Rechtswissenschaft gilt.
Für den Fall, dass Sie eine der vorgenannten Bedingungen für eine Verlängerung erfüllen, informieren Sie bitte das zuständige Prüfungsbüro.