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Intensive Anstrengungen zur Eindämmung der Pandemie

News vom 08.01.2021

Die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder haben am 5. Januar verschärfte Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beschlossen, die auch Forschung, Lehre, Studium und Verwaltungsbetrieb an der Freien Universität Berlin betreffen.

Die Hochschulleitung nimmt die aktuellen Entwicklungen der Pandemie sehr ernst und ist mit dem Land Berlin und den anderen Hochschulen im engen Austausch. Nach Rücksprache mit der Senatskanzlei – Wissenschaft und Forschung am 6. Januar 2021 bleiben die Hochschulen über den 11. Januar 2021 hinaus in Stufe 2 des Berliner Stufenplans für den Hochschulbetrieb unter Pandemiebedingungen. Es gilt weiterhin, alle Maßnahmen zum Gesundheitsschutz zu beachten und Kontakte auf ein Minimum zu begrenzen.

Für die Freie Universität bedeutet dies im Konkreten: 

  • Der Forschungs-, Lehr- und Verwaltungsbetrieb wird gemäß den Vorgaben der Stufe 2 weiterhin wie vor der Weihnachtsschließzeit fortgeführt (Hinweise dazu finden Sie im Präsidiumsbeschluss vom 20.10.2020). Lehrveranstaltungen und Zusammenkünfte sollen nur in begründeten Ausnahmefällen in Präsenz durchgeführt werden.
  • Die Gebäude der Universität sind von Montag, den 11. Januar 2021, wieder für wichtige Tätigkeiten, die Präsenz erfordern, geöffnet.
  • Die Bibliotheken öffnen nur für den kontaktarmen Ausleihbetrieb; die Lesesäle bleiben bis vorerst zum 31. Januar 2021 für die Nutzung geschlossen.
  • Ebenso bleiben bis zum 31. Januar 2021 die PC-Pools und andere Aufenthalts- und Arbeitsräume für Studierende geschlossen.

Die Arbeitsbereiche der Freien Universität Berlin sind weiterhin angehalten, organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, um die Arbeitsfähigkeit sicherzustellen und – wo realisierbar – Home Office zu ermöglichen.

Beschäftigte, die durch die Schließung von Kindertageseinrichtungen oder Schulen betroffen sind, können von den Möglichkeiten der Freistellung nach dem Infektionsschutzgesetz Gebrauch machen. Nähere Informationen finden Sie hier.

Zur gemeinsamen Presseerklärung der Senatskanzlei Wissenschaft und Forschung und der Berliner Hochschulen.