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Informationen zu Präsenzprüfungen und Umstellung des Universitätsbetriebs auf Minimalpräsenz

News vom 18.03.2020

Die Senatsverwaltung für Wissenschaft und Forschung hat sich gemeinsam mit der Freien Universität Berlin und mit den anderen Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen auf weitere Maßnahmen und Einschränkungen verständigt, um zur Eindämmung des Coronavirus beizutragen.

An der Freien Universität werden ungeachtet dessen große Anstrengungen unternommen, um einen Studienbetrieb im Sommersemester 2020 zu gewährleisten.

  • Prüfungen
    Von Donnerstag, dem 19. März 2020, an werden bis auf Weiteres keine Präsenzprüfungen mehr durchgeführt. Präsenzprüfungen finden in alternativer Form oder zu einem späteren Termin statt. Vorgaben zur Durchführung von Staatsexamina werden von den jeweiligen jeweils zuständigen Prüfungsämtern des Landes erlassen und mitgeteilt.
    Die Abgabefristen für Abschlussarbeiten im Rahmen von Bachelor-, Master- und Diplomstudiengängen werden vom 12. März 2020 an bis zur Wiederaufnahme eines regulären Studienbetriebes (mindestens aber bis zum 11. Mai 2020) gehemmt. Das bedeutet, dass die Abgabefristen derzeit nicht weiterlaufen, sodass Studierende mit Wiederaufnahme eines regulären Studienbetriebes, der die Wiederöffnung der Bibliotheken und PC-Pools umfasst, den vollen Rest der Abgabefrist wahrnehmen können. Damit ist sichergestellt, dass niemandem Nachteile entstehen.
  • Minimalpräsenzbetrieb
    Der Hochschulbetrieb an der Freien Universität Berlin wird von Freitagabend (20. März 2020) dieser Woche an, auf einen minimalen Präsenzbetrieb umgestellt. Die Fachbereiche, Zentralinstitute, die Verwaltung und sonstige Einrichtungen der Freien Universität Berlin stellen in der Zeit den notwendigsten Betrieb sicher.