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Einschränkung des Forschungsbetriebs

News vom 16.03.2020

In Abstimmung mit der Senatskanzlei für Wissenschaft und Forschung wird aufgrund der aktuellen Entwicklungen und den Anstrengungen zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus der Forschungsbetrieb auch an der Freien Universität Berlin eingeschränkt.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Freien Universität werden gebeten, folgende Schritte vorzunehmen: 

  • Personen, die über Geräte, technische Anlagen, Labore oder Werkstätten (insbesondere genehmigungspflichtige Anlagen, z. B. mit zu beachtenden Gentechnik- oder Strahlenschutzbestimmungen) verfügen, in denen bestimmte Geräte nicht schnell heruntergefahren und/oder stillgelegt werden können, bereiten sich bitte umgehend auf einen solchen Fall der Stilllegung vor. Es soll damit sichergestellt werden, dass im Anordnungsfall nicht zu viel Zeit zum regelkonformen Abschalten benötigt wird. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden gebeten, solche Maßnahmen sofort zu beginnen.
  • Mitarbeiter/innen, die über Geräte, technische Anlagen, Labore oder Werkstätten mit Geräten verfügen, die trotz Herunterfahrens eine regelmäßige Vor-Ort-Betreuung (z. B. Auffüllen von Kühlmitteln) benötigen, teilen dies mit folgenden Angaben bitte umgehend mit: 
      • Art und Umfang der benötigten Betreuung 
      • Angaben der Betreuerin/des Betreuers (Name, Funktion, Mailadresse, Telefonnummer) und mindestens einer Stellvertretung
      • Die betroffenen Personen senden diese Angaben bitte an die für sie zuständige Fachbereichsverwaltung. Die Verwaltungsleitungen erhalten so einen Überblick über die Anlagen in ihrem Fachbereich, sie sammeln die Angaben und geben sie an die Kanzlerin zusammengefasst weiter. 
  • Bei Anlagen, die auch „remote“ betreut und gewartet werden können, soll der Betrieb umgehend darauf umgestellt werden. 
  • Sollten im Forschungsbetrieb der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weitere Sonderfälle zu beachten sein, werden diese gebeten auch dies bitte konkret und umgehend mitzuteilen. 
  • Gibt es für den Fall, dass keine zuständigen Mitarbeiter/innen im Haus sind, gefährdete Bereiche, welche durch die Haustechnikerinnen/Hausmeister bei Schäden (etwa Wasserrohrbruch) NICHT betreten werden dürfen? Wenn ja, werden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gebeten, die Universitätsleitung auch darüber mit konkreten Angaben zu informieren. Mitgeteilt werden soll zudem, wer dann zu informieren ist. Die Angaben sollen bitte ebenfalls an ihre Fachbereichsverwaltung gesendet werden. 
  • Da alle Dienstreisen ab sofort nicht mehr genehmigt sind, dürfen wissenschaftliche Untersuchungen und Experimente außerhalb der Freien Universität Berlin (z. B. auch Befragungen) nicht mehr stattfinden. Beschäftigte der Freien Universität werden gebeten, diese Vorhaben zu verschieben oder diese abzusagen. 
  • Auf Arbeiten in Großraumbüros und -laboren ist gemäß der angeführten Sofortmaßnahmen grundsätzlich und ab sofort zu verzichten.