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Faires Praktikum

Die folgende Checkliste hilft Ihnen dabei, ein faires Praktikum zu erkennen:

  • Handelt es sich um ein Praktikum oder soll eine reguläre Arbeitskraft ersetzt werden?
    Bei einem Praktikum stehen berufliche Orientierung und der Erwerb von Praxiserfahrungen als Ergänzung zur theoretischen Ausbildung des Studiums im Vordergrund. Sie wollen und sollen etwas lernen, und es ist Aufgabe des Praktikumsgebers, Sie dabei zu unterstützen. Achten Sie darauf, dass die Ausschreibungen keine überzogenen Qualifikationsanforderungen enthalten!
  • Praktikumsvertrag
    Der Praktikumsgeber sollte sich bereit erklären, mit Ihnen einen schriftlichen Praktikumsvertrag zu schließen, der Beginn und Dauer des Praktikums, Arbeitszeiten, Arbeitsbereiche und Tätigkeiten, Vergütung und ggf. Versicherungsschutz regelt. In unserem Download-Center finden Sie die Vorlage für einen Praktikumsvertrag.
  • Sind Aufgaben des Praktikums klar definiert?
    Die Aufgaben, die Sie im Praktikum übernehmen, sollten möglichst klar festgelegt und vereinbart werden. Achten Sie darauf, dass Sie nicht nur zu Hilfsdiensten eingesetzt werden, sondern dass Sie einen wirklichen Einblick in den Arbeitsalltag erhalten und Ihnen Aufgaben Ihren Fähigkeiten entsprechend übertragen werden. 
  • Einarbeitung und Betreuung im Praktikum
    Gute Einarbeitung und Betreuung während der Dauer des Praktikums sind wesentliche Merkmale eines qualifizierten Praktikums. Aus diesem Grunde sollte der Praktikumsgeber einen festen Ansprechpartner bzw. eine feste Ansprechpartnerin benennen.
  • Dauer
    Sowohl bei Pflichtpraktika als auch bei freiwilligen Praktika sollte die Dauer des Praktikums aus Sicht des Career Service drei Monate (Vollzeit) nicht überschritten werden. Ausnahme: In der Studien- und Prüfungsordnung sind längere Praktika vorgesehen. Das ist an der Freien Universität Berlin z. B. im Auslandspraktikumsmodul der Fall, das auch Praktika im Umfang von vier bzw. fünf Monaten vorsieht.
  • Angemessene Vergütung
    Leider ist eine Vergütung von Praktika manchen Branchen eher selten. Wir denken, dass zu einem fairen Praktikum auch eine angemessene Bezahlung gehört. Einen Anspruch auf eine Praktikumsvergütung haben Sie im Pflichtpraktikum nicht. Bei freiwilligen Praktika sieht die Rechtslage anders aus. Weitere Informationen finden Sie in unserem Praktikum A - Z unter den entsprechenden Stichworten.
  • Qualifiziertes Zeugnis
    Der Praktikumsgeber sollte sich auch verpflichten, Ihnen ein qualifiziertes Zeugnis auszustellen. In unserem Download-Center finden Sie Hinweise für ein Praktiumszeugnis.

Wenn Sie sich weiter zum Thema informieren möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Links: