Dauer des Praktikums
Die Dauer des Praktikums sollte sowohl bei Pflichtpraktika als auch bei freiwilligen Praktika (Vollzeit) drei Monate nicht überschreiten. Ausnahme: In der Studien- und Prüfungsordnung sind längere Praktika vorgesehen. Das ist an der Freien Universität Berlin z. B. im Auslandspraktikumsmodul der Fall, das auch Praktika im Umfang von vier bzw. fünf Monaten vorsieht.