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4.2. Wie erfolgt die Anerkennung von BUA-Studienleistungen außerhalb von BUA Joint Degree-Studiengängen?

Für die Anerkennung von BUA-Leistungen gelten die gleichen Regularien wie bei der Anerkennung von Leistungen von anderen Hochschulen. Wenn es keinen pauschalen Anerkennungsbeschluss des Prüfungsausschusses gibt, müssen die BUA-Studierenden einen Antrag stellen. Informationen für Studierende werden bereitgestellt.

Für die Prüfungsausschüsse gibt es eine Arbeitshilfe und beratende Begleitung im Bereich Studienstrukturentwicklung.

  • Studierende sollten sich zur Anerkennung der gewünschten Veranstaltung vorab beim zuständigen Prüfungsausschuss der Partnereinrichtung informieren, an der sie für ihren Studiengang als Haupthörer*in immatrikuliert sind. Oft liegen schon pauschale Anerkennungsbeschlüsse vor. Darüber informieren i.d.R. die Studien- und Prüfungsbüros.
  • Für Studien- und Prüfungsbüros der Freien Universität sind das BUA-Büro zu Studium und Lehre und der Bereich Studienstrukturentwicklung an der Freien Universität Anlaufstellen bei Anerkennungsfragen zur BUA-Lehre. Bei der Konzeption neuer BUA-Module und im Zuge der Lehrplanung jedes Semesters klärt das BUA-Büro mit den Fachbereichen die Modalitäten der Platzvergabe.

Weitere Links zum Thema Anerkennung der Lehrveranstaltungen des Student Research Opportunities Programx (StuROPx):

Anerkennung der Teilnahme an einer X-Student Research Group

Anerkennung der Teilnahme an einem X-Tutorial

Anerkennungsempfehlungen zur BUA-Lehre