Abbuchungen
Abbuchungen (Einzugsermächtigung für Lastschriftverfahren)
Auszahlungen per Abbuchung (Einzugsermächtigung für Lastschriftverfahren) bedürfen der vorherigen Genehmigung durch die Hauptkasse der Freien Universität Berlin (II B 3). Sie sind nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig (bspw. Versorgungsunternehmen); normale Auszahlungen sind grundsätzlich durch Überweisung auf ein Konto des Empfangsberechtigten bei einem Kreditinstitut zu leisten.
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