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Wahlsysteme

Personalisierte Verhältniswahl

Wie wird bei den Gremienwahlen gewählt?
Die Mitglieder zentraler Gremien (z. B. Akademischer Senat, Fachbereichs- und Institutsräte) werden nach dem Prinzip der personalisierten Verhältniswahl gewählt. Dabei wählt man eine Person auf einer Liste – die Stimme zählt sowohl für die Person als auch für ihre Liste. Auf dem Stimmzettel stehen mindestens die ersten drei Personen jeder Liste. Wenn eine Liste mehr Kandidierende enthält, kann man zusätzliche Namen in eine Leerzeile eintragen.

Wie erfolgt die Auszählung?
Die Sitze werden nach dem Stimmenverhältnis der Listen nach dem Verfahren Hare/Niemeyer verteilt. Innerhalb der Liste entscheidet die Anzahl der Stimmen für die einzelnen Personen; bei Gleichstand der Listenplatz.

Mehrheitswahl

Wann und wie wird nach Mehrheitswahl gewählt?
Die Mehrheitswahl findet statt, wenn es nur einen Wahlvorschlag gibt oder dies durch besondere Regelungen vorgesehen ist. Wählende haben so viele Stimmen, wie Sitze zu vergeben sind – jede Person darf jedoch nur eine Stimme erhalten (keine Stimmenhäufung). Nein-Stimmen sind nur gültig, wenn nur eine Person für ein Amt kandidiert.

Wie erfolgt die Auszählung?
Gewählt sind die Personen mit den meisten Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Reihenfolge auf dem Wahlvorschlag – nur in bestimmten Fällen auch das Los (z.B. Wahlen zu den Wahlgremien, Wahl zum UB-Rat).

Verhältniswahl

Was bedeutet Verhältniswahl?
Die Verhältniswahl kommt zum Einsatz, wenn mehrere Listen kandidieren und weder personalisierte Verhältniswahl noch Mehrheitswahl vorgesehen ist. Dabei wird eine Liste als Ganzes gewählt, indem die wählende Person diese auf dem Stimmzettel kennzeichnet.

Wie erfolgt die Auszählung?
Die Sitze werden proportional nach dem Verfahren Hare/Niemeyer auf die Listen verteilt. Innerhalb der Liste ziehen die Personen gemäß ihrer Listenreihenfolge ins Gremium ein; bei gleichen Werten entscheidet das Los.