Institutsrat
Der Institutsrat ist ein Gremium innerhalb eines Fachbereichs, das über grundlegende Angelegenheiten der jeweiligen Einrichtung entscheidet. Ihm gehören in der Regel vier Hochschullehrende sowie je zwei Vertreter*innen der wissenschaftlichen Mitarbeitenden, der Mitarbeitenden aus Technik, Service und Verwaltung sowie der Studierenden an.
Aus dem Kreis der gewählten Hochschullehrenden wählt der Institutsrat die geschäftsführende Direktorin bzw. den Direktor sowie deren Stellvertretung.